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Allgemeine Geschäftsbedingungen ISK Training GmbH
Anmeldung
Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars kommt der Unterrichtsvertrag zu den auf dem Anmeldeformular vereinbarten Konditionen zustande. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Kunde gleichzeitig die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist die Kursgebühr von dem Kunden in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, es sind andere Zahlungstermine vereinbart.
Veranstaltungszeiten
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Kurstermine können in Ausnahmefällen bis spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt und verschoben werden, ein Schadensanspruch des Kunden ist ausgeschlossen. Der Unterricht muss bis spätestens drei Monate nach dem vorgesehenen Kursbeginn anfangen und bis spätestens ein Jahr nach diesem Termin beendet worden sein.
Kündigung
Die Kündigung des Unterrichtsvertrages wird für die vereinbarte Dauer ausgeschlossen, hiervon ist auch das Recht zur Kündigung gemäß § 627 BGB umfasst. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch erhält der Kunde nach Abschluss eines Kurses eine Teilnahmebescheinigung.
Datensicherheit
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung erfassten Daten werden absolut vertraulich behandelt; der Kunde ist mit der elektronischen Datenerfassung im Verwaltungsprogramm der ISK Training GmbH einverstanden.
Haftung
Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden in die Betriebsräumen eingebrachten Gegenstände übernimmt die ISK Training GmbH keine Haftung. An Exkursionen nimmt der Kunde auf eigene Gefahr teil und stellt die ISK Training GmbH von allen Haftungen frei. Für etwaige Schäden, gleich welcher Art, übernimmt die ISK Training GmbH keine Haftung, es sei denn für vorsätzlich oder grobfahrlässig herbei erführte.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den getroffenen Vereinbarungen ist Hannover.
Schriftform und salvatorische Schriftform und salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unzulässig/nichtig sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien sind dann gehalten, eine der unwirksamen/nichtigen Klausel nahekommende Vereinbarung zu treffen.
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